Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
we are era GmbH; SG Social Group GmbH
BWB/Z-6777
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.11.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
we are era GmbH, Berlin, Deutschland, beabsichtigt, sämtliche Gesellschaftsanteile an der SG Social Group GmbH zu erwerben, welche ihrerseits alle Kommanditanteile an der Social Match GmbH & Co KG und sämtliche Geschäftsanteile an deren Komplementärin SG Management GmbH hält. Alle drei Zielgesellschaften haben ihren Sitz in Münster, Deutschland.
Betroffener Geschäftszweig: Onlinewerbung, insbesondere Influencer Marketing; Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie.
J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.12.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.12.2024 weggefallen.