Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Asamer Baustoffe Gruppe; Aventures Gruppe
BWB/Z-6748
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.10.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlussvorhabens ist das Herbeiführen von Personengleichheiten iSv § 7 Abs 1 Z 4 KartG zwischen der aVentures GmbH und den von der aVentures GmbH unmittelbar und mittelbar gehaltenen Tochter- und Beteiligungsunternehmen, insbesondere der ASAMER Kies und Betonwerke GmbH und ihren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, einerseits, und den Unternehmen der Asamer Baustoffe Gruppe, insbesondere der Asamer Baustoffe Holding GmbH, der Asamer Baustoffe Holding GmbH & Co KG, der ASAMER Baustoff Holding Wien GmbH, der ASAMER Baustoff Holding Wien GmbH & Co.KG, der Transportbeton Gesellschaft m.b.H. und der Transportbeton Gesellschaft m.b.H. & Co. Komm. Ges., anderseits, durch die Bestellung von Herrn Michael Asamer, MBA zum Geschäftsführer der genannten Unternehmen der Asamer Baustoffe Gruppe.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Frischbeton (Transportbeton).
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.11.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.11.2024 weggefallen.