Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Niederösterreichische Pressehaus Druck- und Verlagsgesellschaft m.b.H.; Raiffeisen-Holding NÖ-Wien Beteiiligungs GmbH - BWB/Z-6537 | Bundeswettbewerbsbehörde

Niederösterreichische Pressehaus Druck- und Verlagsgesellschaft m.b.H.; Raiffeisen-Holding NÖ-Wien Beteiiligungs GmbH

BWB/Z-6537

29.03.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.03.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Wandlung des Genussrechtes in der Höhe von EUR 15 Mio., sodass sich die Beteiligung der RH-Bet an der NÖP von bisher 20% auf über 25% (jedenfalls aber unter 50%) erhöht.

Betroffene Geschäftszweige: Herausgabe und Vertrieb von Medienprodukten.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.04.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelderin hat mit 11.04.2024 den Zusammenschluss zurückgezogen.

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