Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lenzing Aktiengesellschaft; Energie 42 Beteiligungs GmbH - BWB/Z-6258 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lenzing Aktiengesellschaft; Energie 42 Beteiligungs GmbH

BWB/Z-6258

28.04.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.04.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Lenzing Aktiengesellschaft, Österreich, beabsichtigt, ein Biomasseheizkraftwerk in Heiligenkreuz im Lafnitztal, Österreich, inklusive angrenzenden Liegenschaften sowie die Option zum Erwerb eines Holzplatzes zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erzeugung von Strom aus Biomasse.
Betroffener Geschäftszweig: Elektrizitätserzeugung

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.05.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.05.2023 weggefallen.

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