Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Lenzing Aktiengesellschaft; Energie 42 Beteiligungs GmbH
BWB/Z-6258
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.04.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Lenzing Aktiengesellschaft, Austria, intends to acquire a biomass power plant in Heiligenkreuz im Lafnitztal, Austria, including adjacent properties and the option to acquire a wood yard.
The proposed transaction concerns the generation of electricity from biomass.
ÖNACE Code D 35.11 – Production of electricity”
D - ELECTRICITY, GAS, STEAM AND AIR CONDITIONING SUPPLY
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.05.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.05.2023 weggefallen.