Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Wienerberger AG; Terreal Holding S.A.S. - BWB/Z-6156 | Bundeswettbewerbsbehörde

Wienerberger AG; Terreal Holding S.A.S.

BWB/Z-6156

21.12.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Wienerberger AG, Österreich, beabsichtigt, sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über die Terreal Holding S.A.S., Frankreich, zu erwerben (mit Ausnahme von deren Beteiligungen an der Creaton Polska sp.zo.o., Polen, und an der Creaton South East Europe Kft., Ungarn, sowie des österreichischen Vertriebs der Creaton GmbH).

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Bedachungsmaterial.

Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik; C.23.61 – Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.07.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelderin hat am 28.12.2022 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 31. Januar 2023.

Die Frist zur Prüfung des Zusammenschlusses wurde auf 6 Monate mit Beschluss vom 16.02.2023 verlängert. Das neue Fristende ist der der 31.7.2023.

Der Zusammenschluss wurde mit Auflagen vom Kartellgericht genehmigt.

Datum des Prüfungsantrages durch die BWB: 31.01.2023

Datum des Prüfungsantrages durch den Bundeskartellanwalt: 31.01.2023

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