Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lidl Osterreich GmbH; langfristige Anmietung einer Lebensmitteleinzelhandelsgeschäftsfläche von der Kolosseum Gesellschaft m.b.H und von WPSConsulting GmbH - BWB/Z-6166 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lidl Osterreich GmbH; langfristige Anmietung einer Lebensmitteleinzelhandelsgeschäftsfläche von der Kolosseum Gesellschaft m.b.H und von WPSConsulting GmbH

BWB/Z-6166

27.12.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft die langfristige Anmietung einer Lebensmitteleinzelhandelsgeschäftsfläche von der Kolosseum Gesellschaft m.b.H. und von WPS Consulting GmbH durch die Lidl Österreich GmbH.
Betroffener Geschäftszweig: Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen)

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.01.2023 weggefallen.

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