Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Lidl Osterreich GmbH; langfristige Anmietung einer Lebensmitteleinzelhandelsgeschäftsfläche von der Kolosseum Gesellschaft m.b.H und von WPSConsulting GmbH
BWB/Z-6166
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
The notified project concerns the long-term lease of a food retail store space from Kolosseum Gesellschaft m.b.H. and from WPS Consulting GmbH by Lidl Österreich GmbH.
Field of Activity: Retail sale of food, beverages and tobacco in specialised stores
G - WHOLESALE AND RETAIL TRADE
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.01.2023 weggefallen.