Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Raiffeisen Ware Austria Gruppe; FABU BeteiligungsgmbH - BWB/Z-6155 | Bundeswettbewerbsbehörde

Raiffeisen Ware Austria Gruppe; FABU BeteiligungsgmbH

BWB/Z-6155

20.12.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten Erwerb von 100% der Anteile an der FABU BeteiligungsgmbH (samt 100% Tochter FABU Massivhaus HandelsgmbH),
Österreich durch RWA Raiffeisen Ware Austria AG, Österreich.
Betroffener Geschäftszweig: Systemhausbau (Planung, Bau und Vertrieb von standardisierten Ein- und Zweifamilienhäusern) sowie Lizenz- & Franchiserteilung für Systemhausbau.

Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.01.2023 weggefallen.

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