Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Raiffeisen Ware Austria Gruppe; FABU BeteiligungsgmbH
BWB/Z-6155
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
The notified transaction concerns the planned acquisition of 100% of the shares in FABU BeteiligungsgmbH (including its 100% subsidiary FABU Massivhaus HandelsgmbH),
Austria by RWA Raiffeisen Ware Austria AG, Austria.
Field of Activity: Modular building construction (planning, construction and sales of standardised single and semi-detached houses) as well as licensing
and franchising for modular building construction.
F - CONSTRUCTION
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.01.2023 weggefallen.