Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

Raiffeisen Ware Austria Gruppe; FABU BeteiligungsgmbH - BWB/Z-6155 | Bundeswettbewerbsbehörde

Raiffeisen Ware Austria Gruppe; FABU BeteiligungsgmbH

BWB/Z-6155

20.12.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

The notified transaction concerns the planned acquisition of 100% of the shares in FABU BeteiligungsgmbH (including its 100% subsidiary FABU Massivhaus HandelsgmbH),
Austria by RWA Raiffeisen Ware Austria AG, Austria.
Field of Activity: Modular building construction (planning, construction and sales of standardised single and semi-detached houses) as well as licensing
and franchising for modular building construction.

F - CONSTRUCTION

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.01.2023 weggefallen.

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