Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Leube Zement GmbH; Nöhmer Gesellschaft m.b.H. & Co.KG
BWB/Z-6149
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Leube Zement GmbH (erwerbende Gesellschaft) beabsichtigt 50 % (in Worten: fünfzig Prozent) der „Gruppe Nöhmer“ direkt von Stefan Nöhmer zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Transportbeton, Sand und Kies und Gartengestaltung.
Betroffener Geschäftszweig: Baustoffe, Sand und Kies
Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.01.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.01.2023 weggefallen.