Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

Leube Zement GmbH; Nöhmer Gesellschaft m.b.H. & Co.KG - BWB/Z-6149 | Bundeswettbewerbsbehörde

Leube Zement GmbH; Nöhmer Gesellschaft m.b.H. & Co.KG

BWB/Z-6149

16.12.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Leube Zement GmbH (acquiring company) intends to acquire 50% (in words: fifty percent) of the "Nöhmer Group" directly from Stefan Nöhmer. The proposed concentration concerns the ready-mixed concrete, sand and gravel and landscaping business.

Business sector concerned: Building materials, sand and gravel

Industry sector: Baugewerbe/Bau

F - CONSTRUCTION

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.01.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.01.2023 weggefallen.

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