Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

RWA Raiffeisen Ware Austria AG; PelletsOne GmbH - BWB/Z-6144 | Bundeswettbewerbsbehörde

RWA Raiffeisen Ware Austria AG; PelletsOne GmbH

BWB/Z-6144

12.12.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten Erwerb von 100% der Anteile an PelletsOne GmbH, Österreich durch RWA Raiffeisen Ware Austria AG, Österreich.
Tätigkeitsbereich: Pellets
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Holzwaren; Herstellung von Waren aus Kork, Stroh und Flechtwerkstoffen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.01.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.01.2023 weggefallen.

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