Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
RWA Raiffeisen Ware Austria AG; PelletsOne GmbH
BWB/Z-6144
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
The notified transaction concerns the planned acquisition of 100% of the shares in PelletsOne GmbH, Austria by RWA Raiffeisen Ware Austria AG, Austria.
Field of Activity: Pellets
Manufacture of other products of wood; manufacture of articles of cork, straw and plaiting materials.
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.01.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.01.2023 weggefallen.