Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
The Carlyle Group Inc.; Incubeta Holdings International Limited
BWB/Z-6141
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
The Carlyle Group Inc. (Vereinigte Staaten von Amerika) beabsichtigt, indirekt 60,2 % der Anteile, und damit die alleinige Kontrolle, über Incubeta Holdings International Limited (Ver-einigtes Königreich) von Incubeta Holdings (Pty) Ltd (Südafrika) zu erwerben."
Die Transaktion betrifft digitale Werbe- und Medienlösungen.
Betroffener Wirtschaftszweig: Werbung und Marktforschung.
Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.12.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.12.2022 weggefallen.