Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
The Carlyle Group Inc.; Incubeta Holdings International Limited
BWB/Z-6141
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
The Carlyle Group Inc. (United States of America) intends to acquire, indirectly, 60.2% of the shares and thereby sole control over Incubeta Holdings International Limited (United Kingdom) from Incubeta Holdings (Pty) Ltd (South Africa).
The transaction concerns digital advertising and media solutions.
Business sector concerned: Advertising and market research.
M - REAL ESTATE ACTIVITIES
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.12.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.12.2022 weggefallen.