Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lamb Weston Holland B.V; Meijer Frozen Foods B.V. - BWB/Z-6131 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lamb Weston Holland B.V; Meijer Frozen Foods B.V.

BWB/Z-6131

21.11.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.11.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Lamb Weston Holland B.V., Niederlande, und Meijer Frozen Foods B.V., Niederlande, halten derzeit jeweils 50 % der Anteile an Lamb-Weston/Meijer V.O.F., Niederlande, und üben gemeinsame Kontrolle aus. Lamb Weston Holland B.V. beabsichtigt, (indirekt) alle Partnerschaftsanteile an Lamb-Weston/Meijer V.O.F. und die alleinige Kontrolle zu erwerben. Lamb-Weston/Meijer V.O.F. produziert und vertreibt tiefgefrorene und dehydrierte Kartoffelprodukte in Europa, dem Nahen Osten und Afrika. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.12.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.12.2022 weggefallen.

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