Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Lamb Weston Holland B.V; Meijer Frozen Foods B.V.
BWB/Z-6131
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.11.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Lamb Weston Holland B.V., the Netherlands, and Meijer Frozen Foods B.V,the Netherlands, currently each hold a 50% partnership interest in Lamb-Weston/Meijer V.O.F., the Netherlands, and control it jointly. Lamb Weston Holland B.V. intends to (indirectly) acquire all partnership interest in Lamb-Weston/Meijer V.O.F. and sole control. Lamb-Weston/Meijer V.O.F. manufactures and sells deep-frozen and dehydrated potato products in Europe, the Middle East and Africa.
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.12.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.12.2022 weggefallen.