Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft; Hannover Rück SEC - BWB/Z-6115 | Bundeswettbewerbsbehörde

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft; Hannover Rück SEC

BWB/Z-6115

28.10.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.10.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München, Deutschland, ein international tätiges Versicherungsunternehmen, und Hannover Rück SE, Deutschland, ebenfalls ein international tätiges Versicherungsunternehmen, beabsichtigen, ein Gemeinschaftsunternehmen zu gründen, an dem sie zu jeweils 50% beteiligt sein sollen und in dem sie (nicht-kontrollierende) Minderheitsbeteiligungen an verschiedenen Private-Equity-Fonds bündeln und gemeinsam verwalten wollen.  

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.11.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.11.2022 weggefallen.

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