Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft; Hannover Rück SEC
BWB/Z-6115
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.10.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München, Germany, an international insurance company, and Hannover Rück SE, Germany, also an international insurance company intend to establish a joint venture in which they shall each hold a 50% interest and in which they intend to bundle and jointly manage (non-controlling) minority interests in various private equity funds.
K - TELECOMMUNICATION, COMPUTER PROGRAMMING, CONSULTING, COMPUTING INFRASTRUCTURE AND OTHER INFORMATION SERVICE ACTIVITIES
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.11.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.11.2022 weggefallen.