Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Spar European Shopping Centers GmbH; SILLPARK Shopping Center GmbH
BWB/Z-6113
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.10.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
SES Spar European Shopping Centers GmbH (Österreich) beabsichtigt, ihre bereits bestehende (mittelbare) Beteiligung an Sillpark Shopping Center GmbH in Höhe von 50,5% auf (mittelbar) insgesamt 100% zu erhöhen und sohin alleinige Kontrolle an Sillpark Shopping Center GmbH zu erwerben.
Betroffener Geschäfstzweig: Sonstige Vermietung und Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen.
Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.11.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.11.2022 weggefallen.