Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Spar European Shopping Centers GmbH; SILLPARK Shopping Center GmbH
BWB/Z-6113
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.10.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
SES Spar European Shopping Centers GmbH (Austria) intends to increase its already existing (indirect) shareholding of 50.5% in Sillpark Shopping Center GmbH to a total of (indirect) 100% and, thus, to acquire sole control in Sillpark Shopping Center GmbH.
The following Austrian NACE codes are concerned: Renting and operating of own or leased real estate.
L - FINANCIAL AND INSURANCE ACTIVITIES
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.11.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.11.2022 weggefallen.