Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Umicore S.A./N.V.; Volkswagen AG - BWB/Z-6095 | Bundeswettbewerbsbehörde

Umicore S.A./N.V.; Volkswagen AG

BWB/Z-6095

30.09.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Umicore S.A./N.V., Brüssel, und die Volkswagen AG, Wolfsburg, beabsichtigen die Gründung eines gemeinsam kontrollierten Nicht-Vollfunktions-Gemeinschaftsunter-
nehmens, an dem Umicore mit 50% plus einem Anteil und die Volkswagen AG mit 50% minus einem Anteil beteiligt sein wird. 
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.10.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.10.2022 weggefallen.

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