Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Umicore S.A./N.V.; Volkswagen AG
BWB/Z-6095
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Umicore S.A./N.V., Brussels, and Volkswagen AG, Wolfsburg, intend to establish a jointly controlled non-full-function joint venture company in which Umicore will hold
an interest of 50% plus one share and Volkswagen AG will hold an interest of 50% minus one share.
Economic sector: Manufacture of other chemical products.
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.10.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.10.2022 weggefallen.