Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Avia AG; BayWA AG; OLF Deutschland GmbH; Shell Deutschland GmbH
BWB/Z-6077
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Avia AG und die BayWa AG; beide München, Deutschland, beabsichtigen, jeweils 25% der Anteile an der OLF Deutschland GmbH; Hamburg, Deutschland, von der Shell Deutschland GmbH, Hamburg, Deutschland, zu erwerben.
Betroffene Geschäftzweige: Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen; Webportale.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.10.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.10.2022 weggefallen.