Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Avia AG; BayWA AG; OLF Deutschland GmbH; Shell Deutschland GmbH
BWB/Z-6077
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Avia AG and BayWa AG; both Munich, Germany, intend to each acquire 25% of the shares in OLF Deutschland GmbH; Hamburg, Germany, from Shell Deutschland GmbH, Hamburg, Germany.
Activity concerned: Wholesale of solid, liquid and gaseous fuels and related products, Web Portals.
G - WHOLESALE AND RETAIL TRADE J - PUBLISHING, BROADCASTING, AND CONTENT PRODUCTION AND DISTRIBUTION ACTIVITIES
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.10.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.10.2022 weggefallen.