Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
BurdaVerlag GmbH; Landgard Blumen und Pflanzen GmbH
BWB/Z-6070
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
BurdaVerlag GmbH, Deutschland, und Landgard Blumen & Pflanzen GmbH, Deutschland, beabsichtigen die Gründung eines Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmens in der Rechtsform einer GmbH für den Betrieb eines eCommerce-Webshops und eines B2C-Handelsgeschäfts auf digitalen Marktplätzen zum Handel mit Pflanzen und angrenzenden Produktsortimenten, sowie zur Vermittlung von Garten-Dienstleistungen an Endkunden. Das Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmen soll gemeinsam kontrolliert werden und unter „Mein schöner Garten Shop GmbH“ firmieren („Garten Shop“).
Betroffener Geschäftszweig: Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien, Düngemitteln; Blumenbinderei
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.10.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.10.2022 weggefallen.