Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Frasers Property Holding GmbH; Vienna Logistics S. à r.l.; AI Gewerbepark Simmering GmbH; EIPF Holding S. à r.l. - BWB/Z-6051 | Bundeswettbewerbsbehörde

Frasers Property Holding GmbH; Vienna Logistics S. à r.l.; AI Gewerbepark Simmering GmbH; EIPF Holding S. à r.l.

BWB/Z-6051

23.08.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.08.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des Zusammenschlusses ist der Erwerb aller Geschäftsanteile an den Zielgesellschaften Frasers Property Holding GmbH, Vienna Logistics S. à r.l. und AI Gewerbepark Simmering GmbH und damit mittelbar der Erwerb von vier zur Vermietung bestimmten Logistikimmobilien (drei im Großraum Wien und eine im Großraum Graz) durch die EIPF Holding S. à r.l. Die EIPF Holding S. à r.l. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des European Impact Property Fund S.C.A. SICAV-SIF, eines AIF; dieser wird gemanagt und kontrolliert von der BNP Paribas Real Estate Investment Management Luxembourg S.A. als AIFM. Der AIFM wiederum ist eine mittelbare hundertprozentige Gruppengesellschaft der BNP Paribas S.A..

Betroffener Geschäftzweig: Lagerei

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.09.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.09.2022 weggefallen.

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