Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Saubermacher Dienstleistungs-Aktiengesellschaft; digi-Cycle GmbH - BWB/Z-6044 | Bundeswettbewerbsbehörde

Saubermacher Dienstleistungs-Aktiengesellschaft; digi-Cycle GmbH

BWB/Z-6044

17.08.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.08.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Saubermacher Dienstleistungs-Aktiengesellschaft, Feldkirchen bei Graz, beabsichtigt, 50 % der Anteile an der digi-Cycle GmbH, Wien zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.09.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelderin hat am 12.09.2022 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet diese am 27.09.2022.

Datum des Prüfungsantrages durch den Bundeskartellanwalt: 27.09.2022

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