Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Saubermacher Dienstleistungs-Aktiengesellschaft; digi-Cycle GmbH
BWB/Z-6044
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.08.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Saubermacher Dienstleistungs-Aktiengesellschaft, Feldkirchen bei Graz, intends to acquire 50 % of the shares in digi-Cycle GmbH, Vienna.
J - PUBLISHING, BROADCASTING, AND CONTENT PRODUCTION AND DISTRIBUTION ACTIVITIES
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.09.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Datum des Prüfungsantrages durch den Bundeskartellanwalt: 27.09.2022