Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
3i Group plc; Konges Sløjd A/S; L. Konge Holding ApS
BWB/Z-6019
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.07.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
3i Group plc, Großbritannien, und mit ihr verbundene Unternehmen beabsichtigen, 49,9 % der Stimmanteile und über 49,9 % der Kapitalanteile an und damit negative
Kontrolle über Konges Sløjd A/S, Dänemark, indirekt zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Bekleidung; Herstellung von Schuhen; Herstellung von Spielwaren.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.08.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.08.2022 weggefallen.