Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
3i Group plc; Konges Sløjd A/S; L. Konge Holding ApS
BWB/Z-6019
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.07.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
3i Group plc, United Kingdom, and its affiliated entities intend to indirectly acquire 49.9 % of the voting rights and over 49.9 % of the ordinary equity in, and joint
negative control of, Konges Sløjd A/S, Denmark.
Economic Sector: Manufacture of wearing apparel; Manufacture of footwear; Manufacture of games and toys.
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.08.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.08.2022 weggefallen.