Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Abu Dhabi National Oil Company; Borealis AG
BWB/Z-6015
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.07.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Abu Dhabi National Oil Company (Vereinigte Arabische Emirate) beabsichtigt, eine nicht kontrollierende Minderheitsbeteiligung von 25% an der Borealis AG (Österreich) zu erwerben.
Betroffener Geschäftzweig: Gewinnung von Erdöl; Bergbau auf chemische und Düngemittelmineral; Mineralölverarbeitung; Herstellung von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen in Primärformen und synthetischem Kautschuk in Primärformen
Betroffener Geschäftszweig: B - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.08.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.08.2022 weggefallen.