Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Abu Dhabi National Oil Company; Borealis AG
BWB/Z-6015
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.07.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Abu Dhabi National Oil Company (United Arab Emirates) intends to acquire a non-controlling stake of 25% in Borealis AG (Austria).
ÖNACE Code: Extraction of crude petroleum and natural gas; Other mining and quarrying; Manufacture of refined petroleum products
; Manufacture of basic chemicals, fertilizers and nitrogen compounds, plastics and synthetic rubber in primary forms
B - MINING AND QUARRYING C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.08.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.08.2022 weggefallen.