Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Zeitfracht GmbH & Co KGaA; Hofmann Druck Nürnberg GmbH & Co KG; Hofmann Medien Nürnberg GmbH; hofmann infocom GmbH - BWB/Z-5990 | Bundeswettbewerbsbehörde

Zeitfracht GmbH & Co KGaA; Hofmann Druck Nürnberg GmbH & Co KG; Hofmann Medien Nürnberg GmbH; hofmann infocom GmbH

BWB/Z-5990

21.06.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.06.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Zeitfracht GmbH & Co KGaA, Kleinmachnow, Deutschland beabsichtigt, indirekt sämtliche Vermögensgegenstände der Geschäftsbetriebe der 
• Hofmann Druck Nürnberg GmbH & Co KG, Nürnberg, Deutschland 
• Hofmann Medien Nürnberg GmbH, Nürnberg, Deutschland und 
• hofmann infocom GmbH, Nürnberg, Deutschland 
im Rahmen eines asset deals zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.07.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.07.2022 weggefallen.

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