Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Zeitfracht GmbH & Co KGaA; Hofmann Druck Nürnberg GmbH & Co KG; Hofmann Medien Nürnberg GmbH; hofmann infocom GmbH
BWB/Z-5990
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.06.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Zeitfracht GmbH & Co KGaA, Kleinmachnow, Germany, intends to indirectly acquire all assets of the business operations of
• Hofmann Druck Nürnberg GmbH Co KG, Nuremberg, Germany
• Hofmann Medien Nürnberg GmbH, Nuremberg, Germany and
• hofmann infocom GmbH, Nuremberg Germany
in the course of an asset deal.
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.07.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.07.2022 weggefallen.