Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Nestlé SA; pro medico Handels GmbH - BWB/Z-5984 | Bundeswettbewerbsbehörde

Nestlé SA; pro medico Handels GmbH

BWB/Z-5984

13.06.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.06.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Nestlé S.A. hält derzeit mittelbar 20% der Anteile an der pro medico Handels GmbH, einem im Bereich des Vertriebs von Nahrungsergänzungsmitteln tätigen Unternehmen. Nestlé S.A. beabsichtigt nun, die übrigen Anteile an der pro medico Handels GmbH zu erwerben und ihre Minderheitsbeteiligung von 20 % damit auf eine indirekte Alleininhaberschaft aufzustocken.
Betroffener Wirtschaftszweig: Großhandel mit sonstigen Nahrungs und Genussmitteln.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.07.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.07.2022 weggefallen.

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