Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Nestlé SA; pro medico Handels GmbH
BWB/Z-5984
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.06.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Nestlé S.A. currently holds indirectly 20% of the shares in pro medico Handels GmbH, a company active in the distribution of food supplements. Nestlé S.A. now intends to acquire the remaining shares in pro medico Handels GmbH, thereby increasing its minority shareholding of 20% to indirect sole ownership.
Business sector concerned ÖNACE 2008: Wholesale of other food, beverages and tobacco.
G - WHOLESALE AND RETAIL TRADE
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.07.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.07.2022 weggefallen.