Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
BTV Multimedia Verwaltung GmbH; STW Spleisstechnik West GmbH
BWB/Z-5977
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.05.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
BTV Multimedia Verwaltung GmbH (Österreich), deren Anteile indirekt von dem von der Deutschen Beteiligungs AG beratenen Investmentfonds DBAG Expansion Capital
Fund (Deutschland) gehalten werden, beabsichtigt, alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über STW Spleisstechnik West GmbH (Österreich) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Installation von Maschinen und Ausrüstungen a. n. g.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.06.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.06.2022 weggefallen.