Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
BTV Multimedia Verwaltung GmbH; STW Spleisstechnik West GmbH
BWB/Z-5977
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.05.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
BTV Multimedia Verwaltung GmbH (Austria), an indirectly wholly-owned portfolio company of the investment fund "DBAG Expansion Capital Fund" (Germany), advised
by Deutsche Beteiligungs AG, intends to acquire all shares and, thus, sole control over STW Spleisstechnik West GmbH (Austria).
Economic Sector: Installation of industrial machinery and equipment
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.06.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.06.2022 weggefallen.