Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Daikin Industries, Ltd.; Duplomatic MS S.p.A - BWB/Z-5952 | Bundeswettbewerbsbehörde

Daikin Industries, Ltd.; Duplomatic MS S.p.A

BWB/Z-5952

05.05.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.05.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Daikin Industries, Ltd., Japan ("Daikin"), beabsichtigt 100 % der Anteile an Duplomatic MS S.p.A., Italien ("DMS"), zu erwerben, so dass Daikin die alleinige Kontrolle
über DMS haben und 100 % des Gesellschaftskapitals von DMS besitzen wird.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von hydraulischen und pneumatischen Komponenten und Systemen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.06.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.06.2022 weggefallen.

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