Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Daikin Industries, Ltd.; Duplomatic MS S.p.A
BWB/Z-5952
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.05.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Daikin Industries, Ltd., Japan ("Daikin"), will acquire 100 % of the shares in Duplomatic MS S.p.A., Italy ("DMS"), so that Daikin will have sole control over DMS
and own 100 % of DMS's corporate capital.
Economic Sector: Manufacture of hydraulic and pneumatic components and systems
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.06.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.06.2022 weggefallen.