Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Serviceplan Gruppe; Serviceplan Auslandsbeteiligungen GmbH; WIEN NORD 1996 GmbH; Serviceplan Group Austria GmbH & Co.KG
BWB/Z-5941
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Serviceplan Auslandsbeteiligungen GmbH beabsichtigt den Erwerb von 100% der Anteile an WIEN NORD 1996 GmbH und den Erwerb von alleiniger Kontrolle über die Serviceplan Group Austria GmbH & Co.KG. Alle beteiligten Unternehmen sind im Bereich der Werbe- und Marketingkommunikationsdienstleistungen tätig.
Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.05.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.05.2022 weggefallen.