Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

Serviceplan Gruppe; Serviceplan Auslandsbeteiligungen GmbH; WIEN NORD 1996 GmbH; Serviceplan Group Austria GmbH & Co.KG - BWB/Z-5941 | Bundeswettbewerbsbehörde

Serviceplan Gruppe; Serviceplan Auslandsbeteiligungen GmbH; WIEN NORD 1996 GmbH; Serviceplan Group Austria GmbH & Co.KG

BWB/Z-5941

25.04.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Serviceplan Auslandsbeteiligungen GmbH intends to acquire 100% of the shares in WIEN NORD 1996 GmbH and to acquire sole control over Serviceplan Group Austria GmbH & Co.KG. All undertakings concerned are active in the field of advertising and marketing communication services.

M - REAL ESTATE ACTIVITIES

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.05.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.05.2022 weggefallen.

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