Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ADOMO Beteiligungs GmbH; Security Access GmbH
BWB/Z-5922
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Erwerb von mehr als 50% der Anteile an der Security Access GmbH (2821 Lanzenkirchen) durch die ADOMO Beteiligungs GmbH (1030 Wien), eine Gesellschaft, die letztlich von Stiftungen der Brüder Soravia einerseits und von der Privatstiftung für die Standorterhaltung in Oberösterreich andererseits kontrolliert wird. Der Zusammenschluss betrifft die Geschäftsfelder elektronische Sicherheitssysteme sowie Brandmelde- und Brandalarmsysteme.
Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.05.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.05.2022 weggefallen.