Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ADOMO Beteiligungs GmbH; Security Access GmbH - BWB/Z-5922 | Bundeswettbewerbsbehörde

ADOMO Beteiligungs GmbH; Security Access GmbH

BWB/Z-5922

07.04.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Erwerb von mehr als 50% der Anteile an der Security Access GmbH (2821 Lanzenkirchen) durch die ADOMO Beteiligungs GmbH (1030 Wien), eine Gesellschaft, die letztlich von Stiftungen der Brüder Soravia einerseits und von der Privatstiftung für die Standorterhaltung in Oberösterreich andererseits kontrolliert wird. Der Zusammenschluss betrifft die Geschäftsfelder elektronische Sicherheitssysteme sowie Brandmelde- und Brandalarmsysteme.  

Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.05.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.05.2022 weggefallen.

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