Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
ADOMO Beteiligungs GmbH; Security Access GmbH
BWB/Z-5922
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
The notified concentration concerns the acquisition of more than 50% of the shares in Security Access GmbH (2821 Lanzenkirchen) by ADOMO Beteiligungs GmbH (1030 Vienna), a company ultimately controlled by private trusts of the Soravia brothers on the one hand and by Privatstiftung für die Standorterhaltung Oberösterreich on the other hand. The concentration relates to the business fields of electronic security systems and fire detection and alarm systems.
F - CONSTRUCTION
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.05.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.05.2022 weggefallen.