Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DBAG Fund VII; akquinet AG - BWB/Z-5915 | Bundeswettbewerbsbehörde

DBAG Fund VII; akquinet AG

BWB/Z-5915

31.03.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DBAG Fund VII (Senningerberg / Luxemburg) beabsichtigt, indirekt die Mehrheit der Anteile an und die alleinige Kontrolle über akquinet AG (Hamburg / Deutschland) und
deren Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft IT-Dienstleistungen.
Betroffener Geschäftsbereich: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.04.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.04.2022 weggefallen.

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