Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

DBAG Fund VII; akquinet AG - BWB/Z-5915 | Bundeswettbewerbsbehörde

DBAG Fund VII; akquinet AG

BWB/Z-5915

31.03.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DBAG Fund VII (Senningerberg / Luxembourg) intends to indirectly acquire the majority of shares in and sole control over akquinet AG (Hamburg / Germany) and its sub-
sidiaries. The intended concentration concerns IT services.
Affected business areas: Provision of information technology services.

J - PUBLISHING, BROADCASTING, AND CONTENT PRODUCTION AND DISTRIBUTION ACTIVITIES

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.04.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.04.2022 weggefallen.

back to list