Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Daphne S.r.l.; Dainese S.p.A. - BWB/Z-5911 | Bundeswettbewerbsbehörde

Daphne S.r.l.; Dainese S.p.A.

BWB/Z-5911

28.03.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Daphne S.r.l. (Mailand / Italien), die indirekt von bestimmten Fonds, die von verbundenen Unternehmen der The Carlyle Group, Inc. (Washington, DC / USA) verwaltet
werden, kontrolliert wird, beabsichtigt, alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Dainese S.p.A (Colceresa (Vicenza) / Italien) und deren Tochtergesellschaften zu erwer-
ben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Schutzausrüstung für den Motorsport und andere dynamische Sportarten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.04.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.04.2022 weggefallen.

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