Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Daphne S.r.l.; Dainese S.p.A.
BWB/Z-5911
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Daphne S.r.l. (Milan / Italy), which is indirectly controlled by certain funds managed by affiliates of The Carlyle Group, Inc. (Washington, DC / USA), intends to acquire the
entire share capital in and sole control over Dainese S.p.A (Colceresa (Vicenza) / Italy) and its subsidiaries.
The proposed concentration concerns the design and manufacturing of protective equipment for motorcycling and other dynamic sports.
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.04.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.04.2022 weggefallen.